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Geltungsbereich

 

Die Richtlinie VDI 6022 gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen und Geräte, die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen versorgt, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden pro Tag aufhalten.

Sie gilt für alle Anlagen und deren zentrale und dezentrale Komponenten (auch Aggregate wie z. B. Rückkühlwerke), die die Zuluftqualität beeinflussen.

 

Die Richtlinie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen können.

 

 

Fristen für Hygieneinspektionen

 

  • im Abstand von 3 Jahren bei RLT- Anlagen ohne Befeuchtung
  • im Abstand von 2 Jahren bei RLT- Anlagen mit Befeuchtung
  • im Abstand von 2 Jahren bei nassen Rückkühlwerken für RLT- Anlagen
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